Da Dolmetscher und Übersetzer keine geschützten Berufsbezeichnungen sind und sich folglich jeder so bezeichnen kann, ist es empfehlenswert, auf vorhandene Qualifikationen zu achten, die sehr verschiedenartig sein können. Nachfolgend werden Erläuterungen zu den in Deutschland üblichen berufsspezifischen Abschlüssen gegeben. Die im Ausland erworbenen Abschlüsse variieren naturgemäß und können hier nicht im Einzelnen aufgeführt und beschrieben werden.
Das Dolmetscher-/Übersetzer-Diplom ist ein bundeseinheitlicher Hochschulabschluss. Dieser setzt ein mehrjähriges Studium an einer Universität oder Fachhochschule voraus.
Darüber hinaus gibt es den Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“ (B.A.) und den Masterabschluss, der dem heutigen Diplom entspricht.
Ein staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer hat vor einem staatlichen Prüfungsamt eine Prüfung nach Landesrecht abgelegt; Voraussetzung hierfür ist im Allgemeinen eine berufsqualifizierende Ausbildung oder nachgewiesene einschlägige Berufspraxis.
Ein staatlich anerkannter Dolmetscher/Übersetzer hat vor der IHK in Nordrhein-Westfalen eine Prüfung unter Anwesenheit eines Vertreters des staatlichen Prüfungsamtes abgelegt; sie setzt keine spezielle Ausbildung, jedoch nachgewiesene Kenntnisse voraus. Die Prüfung berechtigt auch zur Führung der Bezeichnung „mit staatlicher Anerkennung geprüfter Dolmetscher/Übersetzer“.
Ein geprüfter Dolmetscher oder Übersetzer hat vor einer IHK eine Prüfung nach einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung des Bundesbildungsministeriums abgelegt; sie setzt zwar keine spezielle Ausbildung, jedoch nachgewiesene Kenntnisse voraus. Diese Prüfungen werden seit dem 01.06.2004 angeboten.