Der Dolmetscher berechnet sein Honorar nach einem Stunden-, Halbtages- oder Tagessatz, der von Sprache, Thema und Schwierigkeitsgrad abhängig ist.
In Deutschland berechnet der Übersetzer sein Honorar üblicherweise nach der Anzahl der Zeilen der angefertigten Übersetzung. Eine abweichende Berechnungspraxis besteht bei literarischen Übersetzungen und im EDV-Bereich. Bei Texten mit erhöhtem Zeitaufwand (z. B. Tabellen, besondere/spezielle Dateiformate, besondere Textsorten, z.B. Werbetexte) kann eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Die Standardzeile kann zwischen 50 - 55 Anschlägen (Schrift- und Leerzeichen) variieren.
Nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes (Original);
Hier wird unterschieden nach Schwierigkeitsgrad: